740.13•Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug)
740.13Erlass12.12.2010
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Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug)
(vom 4. Februar 2010)¹,²,³
Der Verkehrsrat beschliesst:
4.8.1.1 Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag Fr. 20.– 4.8.1.2 Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abos gelöst wurden Fr. 5.– 4.8.1.3 Rückgabegebühr für ZVV-Abos vor Beginn der Geltungsdauer Fr. 10.–
4.8.2.1 Gebühr für den Ersatz eines persönlichen Abonnements Fr. 30.– 4.8.3 Gebühren und Zuschläge bei Unregelmäßigkeiten 4.8.3.1 Die Anwendung und die Höhe der Gebühren im Zusammenhang mit «Reisende ohne gültigen Fahrausweis / mit teilgültigem Fahrausweis», Missbrauch und Fälschung sind im T600, Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den Direkten Verkehr und die beteiligten Verbände, in Kapitel 12 geregelt. 4.8.3.2 Bearbeitungsgebühr Kulanz, wird erhoben bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahresabonnements innert 10 Tagen (auf die gleiche Person) Fr. 5.–
1.1.19 - 103
740.13
Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds
4.8.4.1 Angabe falscher Personalien und Adressen, Flucht Fr. 100.- 4.8.4.2 Mahnung Fr. 40.- 4.8.4.3 Erstellen einer Strafanzeige Fr. 50.- 4.8.4.4 Betreibung Fr. 50.- 4.8.4.5 Löschen des Betreibungsregistereintrags auf Antrag des Fahrgastes Fr. 50.- 4.8.4.6 Zeittarif: je angebrochene ¼-Stunde und beschäftigte Person Fr. 25.-
Der vollständige Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds kann eingesehen und bezogen werden beim Zürcher Verkehrsverbund, Hofwiesenstrasse 370, 8090 Zürich, oder unter www.zvv.ch.