861.34•Tarifordnung für den Bezug von Alarmierungskomponenten der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich und Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale (ELZ)
861.34Erlass01.03.2019
861.34
(vom 17. Dezember 2018)¹
Die Direktion der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich,
gestützt auf § 24 a Abs. 2 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978³, § 15 der Feuerwehrverordnung vom 22. April 2009⁴ und § 4 der Gebührenordnung für die Verwaltungsbehörden vom 30. Juni 1966²,
beschliesst:
¹ Die Tarifordnung bestimmt, welche Kosten den Partnerorganisationen und Privaten gemäss § 15 Abs. 2 der Feuerwehrverordnung für von der GVZ zur Verfügung gestellte Alarmierungskomponenten und -dienstleistungen auferlegt werden. Die Tarifordnung gilt sinngemäss für den Bezug von zusätzlichen Pagern der Feuerwehr für die Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben sowie zusätzlichen Reservepagern.
² Die Tarifordnung findet keine Anwendung, wenn die Kosten in einer Leistungsvereinbarung mit der GVZ geregelt sind. ³ Die GVZ regelt die Voraussetzungen zur Finanzierung der Alarmierungskomponenten für die Erstalarmierung der Feuerwehr in einer separaten Weisung.
¹ Anspruchsberechtigte Stelle gegenüber den Bezügern gemäss § 1 Abs. 1 ist die GVZ.
² Die Rechnungstellung durch die GVZ erfolgt jährlich jeweils im Oktober des laufenden Jahres. Für angebrochene Monate erfolgt die Rechnungstellung anteilmäßig.
| Jährliche Pager- und Verwaltungskosten | pro Teilnehmer |
|---|---|
| Miete des Pagers (inkl. Ladegerät und Abonnement) | Fr. 324.00 |
| Verwaltungskosten (inkl. Programmierung GVZ-RIC sowie Mutationen) | Fr. 36.00 |
| Total | Fr. 360.00 |
Anwendungsbereich
Anspruchsberechtigung und Rechnungstellung
Tarif Alarmierungskomponenten
1.4.19 - 104
861.34
Tarifordnung Alarmierung
| Nutzungskosten | pro Fall |
|---|---|
| Pager-Ruf (GVZ-RIC) | Fr. 0.50 |
| Ersatz verlorener oder zerstörter Pager | Fr. 250.00 |
| Reinigung verschmutzter Pager oder Zubehör bei Rücksendung | Fr. 25.00 |
| Sonderprogrammierung Pager (nicht GVZ-RIC) | Fr. 100.00 |
| Zubehör und Ersatzteile | Preisliste GVZ |
Kosten für den Bezug von Alarmierungsdienstleistungen der ELZ
Für die Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale (ELZ) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
| Jährliche Lizenzkosten
| Feuerwehr-Administrations-System (FAS) | pro Organisation |
|---|---|
| Lizenzkosten FAS | Fr. 195.00 |
| Jährliche Kosten Alarmierungsdienstleistungen der ELZ | pro Teilnehmer |
| --- | --- |
| Kostenanteil ELZ (Pager- und SMS-Alarmierung) inkl. Transfer auf Pager- und SMS-Gateway ab Einsatzleitsystem und Rückfall ebene Telefonalarmierung | Fr. 30.00 |
| Ist ein Teilnehmer in mehreren Organisationen, so wird der Kostenanteil derjenigen Organisation in Rechnung gestellt, in der er mit dem Status «Primär» eingeteilt ist. | |
| Kostenanteil ELZ Telefonkonferenz (TK) und Autonome Konferenz (AK): | |
| – TK mit Gesprächsbeteiligung der ELZ | Fr. 264.00 |
| – AK ohne Gesprächsbeteiligung der ELZ | Fr. 120.00 |
| Ist ein Teilnehmer derselben Organisation in mehrere TK oder AK eingeteilt, so wird dessen Kostenanteil nur einmal in Rechnung gestellt. |
Inkraftsetzung
Diese Tarifordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft.
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