Ausfertigungsdatum: 2001-11-16
Fundstelle: GVBl. 2001 S. 892
Gliederungsnummer: BayRS 7801-4-L
Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden (BayRS 200-1-S) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten folgende Verordnung:
§ 1
Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde mit Sitz in Straubing.
Das Dienstgebiet des Technologie- und Förderzentrums umfasst den Freistaat Bayern.
§ 2
Dem Technologie- und Förderzentrum obliegen die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktion, Verarbeitung und Nutzung Nachwachsender Rohstoffe durch anwendungsorientierte Forschung, Versuche, Untersuchungen, Beratung, Information, Aus- und Fortbildung sowie die Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von Biomasse.
§ 3
Über die Organisation, die Verwaltung und den Dienstbetrieb erlässt das Staatsministerium die erforderlichen Anordnungen.
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
München, den 16. November 2001
**Bayerisches Staatsministerium**
**für Landwirtschaft und Forsten**
Josef Miller, Staatsminister