Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über
Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMFlüJubAnO) | Omnilex
bmfl_jubano•Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über
Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMFlüJubAnO)
Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über
Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMFlüJubAnO)
Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMFlüJubAnO)
Ausfertigungsdatum: 1963-05-30
Fundstelle: BAnz 1963, Nr 105
I.
Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen
dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
in Bad Homburg v.d.H.
für seinen Geschäftsbereich die Ausübung der Befugnis, Jubiläumszuwendungen an Beamte von der Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung abwärts zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden.
II.
Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
Schlußformel
Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte