Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - AVV UZwG BMVBW (WSV) - | Omnilex