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Verordnung (EG) Nr. 1660/2005 des Rates vom 6. Oktober 2005 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fischfangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2010 | Omnilex