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Verordnung (EG) Nr. 739/2008 der Kommission vom 28. Juli 2008 über ein Fangverbot für Rote Fleckbrasse in den ICES-Gebieten VI, VII und VIII (Gemeinschaftsgewässer und Gewässer außerhalb der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit von Drittländern) durch Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats außer Spanien, Frankreich, Irland und das Vereinigte Königreichreich führen | Omnilex