Sont applicables par analogie aux actes préparatoires et à la procédure de vente les dispositions des articles 13, 28, al. 2, 29 à 42, 43, al. 1, 44 à 53, 54, al. 2, 56 à 70 et 72, en cas de réalisation d’une part de copropriété les art. 73 à 73i , ainsi que les art. 74 à 78 ci-dessus; les dispositions spéciales ci-après sont en outre applicables.
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Bei unvollständigem Lastenverzeichnis bzw. Anfechtung können Pfandgläubiger innerhalb der Anfechtungsfrist die nachträgliche Aufnahme beweglicher Zugehörteile (z. B. Melkanlage) bzw. weiterer Zugehör verlangen.
“Schliesslich kann noch folgendes angefügt werden: Wer Eigentümer einer Sache ist, hat das Eigentum an allen ihren Bestandteilen (Art. 642 Abs. 1 ZGB). Bestandteil einer Sache ist alles, was nach der am Ort üblichen Auffassung zu ihrem Bestand gehört und ohne ihre Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung nicht abgetrennt werden kann (Art. 642 Abs. 2 ZGB). Zugehör sind bewegliche Sachen, die nach der am Ort üblichen Auffassung oder nach dem klaren Willen des Eigentümers der Hauptsache dauernd für deren Bewirtschaftung, Benutzung oder Verwahrung bestimmt und durch Verbindung, Anpassung oder auf andere Weise in die Beziehung zur Hauptsache gebracht sind, in der sie ihr zu dienen haben (Art. 644 Abs. 2 ZGB). Allfälliges Zugehör ist mit Angabe des Schätzungsbetrages in das Lastenverzeichnis aufzunehmen (Art. 34 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 102 VZG). Während der Frist für die Anfechtung des Lastenverzeichnisses können die Pfandgläubiger, die bisher dazu noch nicht in der Lage waren, beim Betreibungsamt verlangen, dass noch weitere Gegenstände als Zugehör der Liegenschaft in das Verzeichnis aufgenommen werden (Art. 38 Abs. 1 i.V.m. Art. 102 VZG). Umgekehrt können die Pfändungsgläubiger, der Schuldner, und wenn die Gegenstände von einem Dritten als Eigentum beansprucht werden, auch dieser innert der Frist für die Anfechtung des Lastenverzeichnisses die Zugehöreigenschaft von Gegenständen bestreiten (Art. 38 Abs. 2 VZG). Im Lastenverzeichnis vom 17. Februar 2023 ist keine Melkanlage vermerkt, weder als Bestandteil noch als Zugehör ("Zugehör: keine"). Ebenso wenig ergibt sich aus der Schätzung vom 10. Dezember 2022/4. Januar 2023, dass die Melkanlage mitgeschätzt worden wäre. Dem Beschwerdeführer wurden das Lastenverzeichnis und die Schätzung am 20. Februar 2023 zugestellt (Sachverhalt Bst. A.b.b). Er hat weder eine Neuschätzung verlangt (Art.”
Spezialanzeigen zur Steigerung sind sofort/gleichzeitig mit der Steigerungs-/Steigerungsbekanntmachung zu versenden.
“Schliesslich wird die Versteigerung öffentlich bekannt gemacht (Art. 138 Abs. 1 SchKG). Das Betreibungsamt stellt dem Gläubiger, dem Schuldner, einem allfälligen Dritteigentümer des Grundstücks und allen im Grundbuch eingetragenen Beteiligten ein Exemplar der Bekanntmachung zu, wenn sie einen bekannten Wohnsitz oder einen Vertreter haben (sog. Spezialanzeige; Art. 139 SchKG). Die Spezialanzeigen sind sofort mit der Bekanntmachung der Steigerung zu versenden (Art. 30 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 102 VZG). Ist in der Bekanntmachung der Schätzungswert des Grundstücks angegeben, gilt die Zustellung der Spezialanzeige als Mitteilung nach Art. 140 Abs. 3 SchKG (Art. 30 Abs. 1 Satz 2 VZG).”
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