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Art. 22

814.012OPAMFederal Council Ordinance1 avr. 1991Source originale

L’OFEV élabore au besoin des directives expliquant les principales dispositions de l’ordonnance et visant notamment le champ d’application, les mesures de sécurité, ainsi que l’établissement, l’examen et l’appréciation du rapport succinct et de l’étude de risque.

1 commentary

N1.Vollzugshilfen und kollektives Risiko

Die Vollzugshilfen des BAFU, die auf Art. 22 StFV gestützt sind, haben gemäss der zitierten Rechtsprechung grosse Bedeutung; nach den Beurteilungskriterien des BAFU ist dabei das kollektive Risiko massgebend für die Tragbarkeit von Störfallrisiken.

bzw. je grösser das Ausmass der möglichen Schädigungen der Be­völkerung oder der Umwelt ist (Bst. b). Abgesehen von diesen allgemeinen Vorgaben für die Interessenabwägung ist weder dem USG noch der StFV zu entnehmen, wie die Tragbarkeit des Risikos konkret zu ermitteln ist (vgl. all­gemein zu den Aspekten der Interessenabwägung Erläuterungen StFV S. 6 und Hansjörg Seiler, Kommentar zum Umweltschutzgesetz, 2. Aufl. 2004, Art. 10 N. 45 und 57 ff.). Deshalb kommt den Vollzugshilfen des BAFU, die sich auf Art. 22 StFV stützen, grosse Bedeutung zu (vgl. Mark Govoni, in Griffel et al. [Hrsg.], Fachhandbuch öffentliches Baurecht, 2016, Rz. 4.348; vgl. Übersicht über die Vollzugshilfen zur Störfallvorsorge auf <www.bafu.ad­min.ch>, Rubriken «Themen/Störfallvorsorge/Vollzugshilfen/‌Handbuch Stör­fallverordnung – Übersicht aller Module»). Gemäss den Be­urteilungskriterien des BAFU ist das kollektive Risiko für die Tragbarkeit von Störfallrisiken mass­gebend. Dieses widerspiegelt das gesamte Risiko um eine Störfallan­lage herum aus Sicht mehrerer zu unterschiedlichen Zeiten anwesender Per­sonengruppen. Das Kollektivrisiko wird für eine Anlage als sogenannte Sum­menkurve ermittelt und in einem doppelt logarithmischen W/A-Diagramm dargestellt (vgl. Abbildung in Modul Beurteilungskriterien S. 20): Die Summenkurve gibt an, mit welcher auf der vertikalen Achse des W/A-Diagramms abzulesenden Wahrscheinlichkeit (Einheit Ereignisse pro Jahr und Streckenabschnitt [100 m Referenzlänge]) ein bestimmtes, auf der hori­zontalen Achse abzulesendes Ausmass an möglichen Schädigungen er­reicht wird.

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