1 commentary
Bei örtlich nicht eindeutig zuordenbaren Rissen soll der Abschussperimeter nicht von vornherein so festgelegt werden, dass das fragliche Schadensgebiet ausgeschlossen wird. Eine nachträgliche, dynamische Anpassung des Perimeters während der 60‑tägigen Bewilligungsdauer ist wegen der erforderlichen, dauerhaft hohen und in der Praxis nicht leistbaren Beobachtungsaufwände grundsätzlich nicht möglich; daher ist die Festlegung des Perimeters zulässigerweise zugunsten einer Erlegung dort vorzunehmen, wo Schaden eingetreten ist oder die Anwesenheit der Wölfe unerwünscht ist.
“Das Schadensbild deutet mit ausreichender Wahrscheinlichkeit darauf hin, dass der Schaden nicht dem Calfeisental-Rudel, sondern dem Wolfspaar M111 und F35 zuzurechnen ist. Das schliesst nicht aus, dass im Weisstannental auch das Calfeisental-Rudel streift und jagt. Im Zeitpunkt der Erteilung der Abschussbewilligung jedenfalls aber gehörte das Weisstannental (auch) zum Streifgebiet des Wolfspaars M111 und F35. Die Auffassung des Beschwerdeführers hätte zur Folge, dass bei Rissen, die örtlich nicht eindeutig einem bestimmten Streifgebiet zugeordnet werden können, der Perimeter von Beginn weg so festzulegen wäre, dass das Schadensgebiet von ihm nicht umfasst ist. Eine solche Festlegung stünde in einem gewissen Widerspruch zur Regel, dass Wölfe wenn möglich dort zu erlegen sind, wo ihre Anwesenheit unerwünscht ist (Art. 4b Abs. 6 JSV – die Wölfe, die im Rahmen der Bestandsregulierung abgeschossen werden dürfen, sind soweit möglich nahe von Nutztierherden, Siedlungen, ganzjährig bewohnten Gebäuden oder stark vom Menschen genutzten Anlagen zu erlegen) oder wo sie Schaden angerichtet haben (Art. 4c Abs. 3 JSV – die Wölfe, die im Rahmen der Bestandsverringerung abgeschossen werden dürfen, sind bei der Nutztierherde zu erlegen, aus der die geschädigten Nutztiere stammen). Bei der dynamischen Veränderung der Streifgebiete ist zwar nicht ausgeschlossen, dass sich innerhalb der 60 Tage, für welche die Abschussbewilligung gilt, die Streifgebiete verschieben, so dass in einem Teil des Abschussperimeters das schadenstiftende Einzeltier nicht mehr, dafür neu ein anderes Einzeltier oder ein Rudel anzutreffen ist. Um das Risiko eines Fehlabschusses zu verringern, wäre deshalb eine dauernde Beobachtung der – durchaus grossen und in Bezug auf das Gelände mitunter sehr anspruchsvollen – Streifgebiete erforderlich. Das ist allerdings offenkundig nicht möglich. Eine dynamische Anpassung des Abschussperimeters erscheint deshalb als unmöglich. Zusammenfassung Zusammenfassend ergibt sich, dass die Herde, die am 11. November 2023 auf der Heimweide "D.__" im Weisstannental von einem Wolfsangriff betroffen war, mit zumutbaren Massnahmen geschützt war und die acht gerissenen Schafe mit ausreichender Wahrscheinlichkeit dem Wolfspaar M111 und F35 zugeordnet werden können.”
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