Tarif
für die Schifffahrtsabgaben
auf der Mosel
zwischen Thionville (Diedenhofen)
und Koblenz (Coblence)
in der Fassung des IV. Nachtrags
vom 2. Februar 2006
Herausgegeben im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest, 55127 Mainz, Brucknerstraße 2
Nachträge zum Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville und Koblenz
Inhaltsverzeichnis*
Der aufgrund der Beschlüsse der Moselkommission gemäß Artikel 40 Abs. 1 Buchstabe a des Moselvertrages vom 27.10.1956 (Bundesgesetzblatt II S. 1837) erlassene Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen) und Koblenz (Coblence) wird wie folgt neu herausgegeben:
Teil A
Allgemeine Bestimmungen
Teil B
Befahrungsabgaben
Teil C
Schleusengebühren
*) siehe § 1.01 Buchstabe m der Moselschifffahrtspolizeiverordnung
Teil D
Befreiungen
Teil E
Schlussbestimmungen
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Anlage 1: Entfernungstafel für die Mosel
Anlage 2: Tarifsatzzeiger: Befahrungsabgaben für Güter
Anlage 3: Tarifsatzzeiger: Befahrungsabgaben für Fahrgastschiffe
Anlage 4: Schleusengebühren