Nuovo testo giusta la cifra I dell’O del 29 ott. 2025, in vigore dal 1° dic. 2025 (RU 2025 694). ↩
1 commentary
Gli Stati Uniti non sono attualmente indicati nell'allegato 1 (art. 8 OPDa). Ciò signifiÊ che un trasferimento di dati verso gli Stati Uniti non si basa sull'accertamento del Consiglio federale previsto dall'art. 8 OPDa; tuttavia, un trasferimento può essere fondato su altre basi giuridiche indicate nell'art. 16 LPD, ad esempio un trattato di diritto internazionale.
“Mit dem neuen Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, ergibt sich diesbezüglich keine wesentliche Änderung: Gemäss Art. 16 Abs. 1 DSG dürfen Personendaten ins Ausland bekanntgegeben werden, wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass die Gesetzgebung des betreffenden Staates oder das internationale Organ einen angemessenen Schutz gewährleistet. Der Bundesrat publiziert eine entsprechende Liste im Anhang zur Verordnung vom 31. August 2022 über den Datenschutz (DSV, SR 235.11) (Art. 8 DSV). Die USA befinden sich aktuell nicht auf dieser Liste. Gemäss Art. 16 Abs. 2 DSG dürfen Personendaten jedoch u.a. dann ohne entsprechenden Entscheid des Bundesrats ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn ein geeigneter Datenschutz gewährleistet wird durch einen völkerrechtlichen Vertrag (Bst.”
“Mit dem neuen Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, ergibt sich diesbezüglich keine wesentliche Änderung: Gemäss Art. 16 Abs. 1 DSG dürfen Personendaten ins Ausland bekanntgegeben werden, wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass die Gesetzgebung des betreffenden Staates oder das internationale Organ einen angemessenen Schutz gewährleistet. Der Bundesrat publiziert eine entsprechende Liste im Anhang zur Verordnung vom 31. August 2022 über den Datenschutz (DSV, SR 235.11) (Art. 8 DSV). Die USA befinden sich aktuell nicht auf dieser Liste. Gemäss Art. 16 Abs. 2 DSG dürfen Personendaten jedoch u.a. dann ohne entsprechenden Entscheid des Bundesrats ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn ein geeigneter Datenschutz gewährleistet wird durch einen völkerrechtlichen Vertrag (Bst.”
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