Den Bedarf an Staatsangehörigkeitsurkunden nach den neuen Mustern bitte ich, von den Staatsangehörigkeitsbehörden unmittelbar der Bundesdruckerei mitteilen zu lassen. Auch die Bestellungen und die Angabe des gewünschten Auslieferungszeitpunktes sollen von den Staatsangehörigkeitsbehörden unmittelbar bei der Bundesdruckerei erfolgen.
Die Bundesdruckerei ist veranlaßt worden, vom 1. Juli 1975 ab keine Urkunden nach den Mustern der allgemeinen Verwaltungsvorschriften über Vordrucke in Staatsangehörigkeitssachen und die Gültigkeitsdauer von Staatsangehörigkeitsurkunden vom 23. August 1951 (GMBl. S. 208) mehr auszuliefern.