451.1NHVFederal Council Ordinance1 de fev. de 1991Fonte original
Ausnahmsweise können Finanzhilfen einzeln gewährt werden, wenn die Massnahmen:
dringlich sind;
in besonderem Mass eine komplexe oder spezielle fachliche Beurteilung erfordern; oder
mit grossem Aufwand verbunden sind.
Das BAFU, das BAK oder das ASTRA schliesst dazu mit dem Kanton einen Vertrag ab oder erlässt eine Verfügung.
Das BAFU, das BAK und das ASTRA erlassen Richtlinien über das Vorgehen bei der Gewährung von Finanzhilfen im Einzelfall sowie über die Angaben und Unterlagen zum Gesuch.
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