bsvwvbund_24012001_BMIZ2a006101BpB3•Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung
bsvwvbund_24012001_BMIZ2a006101BpB3Administrative Regulation24 de jan. de 2001
Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung
vom 24. Januar 2001
§ 1
§ 2
Die Bundeszentrale hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.
§ 3
§ 4
Der Präsident vertritt die Bundeszentrale bei allen Rechtshandlungen.
§ 5
§ 6
§ 7
Die Bundeszentrale hält in allen Angelegenheiten, welche die Zuständigkeit der Länder berühren, enge Verbindungen zu den obersten Landesbehörden.
§ 8
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 24. Januar 2001 in Kraft.
Der Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) in der Fassung vom 24. Juni 1992 - Z 6 -006 101 - 035/3 (GMBl S.526) ist aufgehoben.

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