Die Fachstelle PSP stellt das Prüfverfahren ein, wenn die zu prüfende Person ihre Einwilligung zurückzieht oder für die Funktion oder für den Auftrag nicht mehr in Frage kommt.
Sie teilt die Einstellung des Prüfverfahrens der betreffenden Person und der einleitenden Stelle mit. Die betreffende Person gilt damit als nicht geprüft.
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