Ein Sicherheitsrisiko besteht, wenn aufgrund der erhobenen Daten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die geprüfte Person die sicherheitsempfindliche Tätigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit vorschriftswidrig oder unsachgemäss ausüben wird.
Die Wahrscheinlichkeit einer vorschriftswidrigen oder unsachgemässen Ausübung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit kann insbesondere dann als hoch gelten, wenn konkrete Anhaltspunkte für folgende persönliche Eigenschaften vorliegen:
mangelnde persönliche Integrität oder Vertrauenswürdigkeit;
Erpressbarkeit oder Bestechlichkeit; oder
beeinträchtigtes Urteils- oder Entscheidungsvermögen.
Das Sicherheitsrisiko muss ungeachtet des Verschuldens der geprüften Person aufgrund der tatsächlichen Umstände ihrer persönlichen Verhältnisse festgestellt werden.
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