Die Fachstelle PSP stellt das Ergebnis der Beurteilung als eine der folgenden Erklärungen mit der nachstehenden Bedeutung aus:
Sicherheitserklärung: Es besteht kein Sicherheitsrisiko.
Sicherheitserklärung mit Vorbehalt: Es besteht ein Sicherheitsrisiko, das mit Auflagen auf ein tragbares Mass reduziert werden kann. Die Fachstelle PSP empfiehlt entsprechende Auflagen.
Risikoerklärung: Es besteht ein Sicherheitsrisiko.
Feststellungserklärung: Für die Beurteilung des Sicherheitsrisikos sind nicht genügend Daten über einen hinreichenden Zeitraum vorhanden.
Bevor die Fachstelle PSP eine Erklärung nach Absatz 1 Buchstaben b–d ausstellt, gibt sie der geprüften Person die Möglichkeit zur Stellungnahme.
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