Die nationale ETIAS-Stelle der Schweiz im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2018/12401ist im SEM angesiedelt. Das SEM prüft die Gesuche um ETIAS-Reisegenehmigungen, die in die Zuständigkeit der Schweiz fallen, und konsultiert bei Bedarf die anderen nationalen ETIAS-Stellen und Europol.
Das SEM kann im Rahmen der Prüfung der Gesuche um ETIAS-Reisegenehmigungen andere Behörden des Bundes oder der Kantone konsultieren oder sie mit weiteren Abklärungen beauftragen. Der Bundesrat legt fest, welche Behörden mit welchen Abklärungen beauftragt werden können.