für welche Einheiten der Behörden nach Artikel 108e die dort genannten Befugnisse gelten;
welche ETIAS-Daten die Behörden nach Artikel 108e Absatz 3 beantragen können, und das Verfahren für deren Erhalt;
den Katalog der Daten im ETIAS und die Zugangsberechtigungen der Behörden nach Artikel 108e Absätze 1 und 2;
die Speicherung und die Löschung der Daten;
die Modalitäten in Bezug auf die Datensicherheit;
die Verantwortung für die Datenbearbeitung;
den Katalog der Straftaten nach Artikel 108e Absatz 3;
die Modalitäten für die Erfassung von Daten in der ETIAS-Überwachungsliste und die Löschung von Daten aus der ETIAS-Überwachungsliste sowie die Einschränkung des Auskunftsrechts betreffend die Überwachungsliste;
die weiteren notwendigen Modalitäten und Verfahren zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/12401.