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Art. 126c

142.20AIGFederal Act01.01.2008Originalquelle

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom 20. Juni 2014 dieses Gesetzes hängige Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung der Sorgfalts- oder Meldepflicht werden nach bisherigem Recht fortgeführt.

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