Die Integrationsförderung erfolgt in erster Linie in den bestehenden Strukturen auf Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, namentlich:
- in vorschulischen, schulischen und ausserschulischen Betreuungs- und Bildungsangeboten;
- in der Arbeitswelt;
- in den Institutionen der sozialen Sicherheit;
- im Gesundheitswesen;
- in der Raumplanung, Stadt- und Quartierentwicklung;
- im Sport, in den Medien und in der Kultur.