Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben ihre Finanzierung offenzulegen.
Sie erfüllen diese Pflicht, indem sie der zuständigen Stelle Folgendes offenlegen:
ihre Einnahmen;
alle wirtschaftlichen Vorteile, die ihnen freiwillig gewährt werden (monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen) und den Wert von 15 000 Franken pro Zuwenderin beziehungsweise Zuwender und Jahr überschreiten;
die Beiträge der einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.
Parteilose Mitglieder der Bundesversammlung legen monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen gemäss Absatz 2 Buchstabe b offen.
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