Völkerrechtliche Verträge und Beschlüsse des internationalen Rechts von beschränkter Tragweite (Art. 7a Abs. 2 und 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19971, RVOG) werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) nicht veröffentlicht (Art. 3 Abs. 3 PublG), ausser:
SR 172.010 ↩
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