Wird der Bundesversammlung mit einer Botschaft ein von ihr zu genehmigender Text, wie ein völkerrechtlicher Vertrag oder ein Beschluss des internationalen Rechts (Art. 3 PublG), unterbreitet, so wird dieser Text gleichzeitig mit der Botschaft im Bundesblatt (BBl) veröffentlicht. Dies gilt auch für die Kantonsverfassungen.
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