In Form einer Mitteilung werden in der AS namentlich angezeigt:
- offensichtlich gegenstandslos gewordene Texte der AS, die nicht formell aufgehoben wurden;
- Verordnungen, die nach Artikel 7c Absatz 3 oder 4 oder nach Artikel 7d Absatz 2 oder 3 RVOG1ausser Kraft getreten sind;
- aus der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) zu entfernende Texte, die mangels Publikationspflicht nicht weiter in der AS veröffentlicht und in der SR nicht mehr nachgeführt werden;
- Kündigungen und Suspendierungen von völkerrechtlichen Verträgen und von Beschlüssen des internationalen Rechts.