172.010.1RVOVFederal Council Ordinance01.01.1999Originalquelle
Der Bundesrat bzw. die Generalsekretärenkonferenz, die Departemente oder die Bundeskanzlei sorgen mit Weisungen und Arbeitshilfen für den guten Gang der Verwaltung.
Die Weisungen und Arbeitshilfen regeln insbesondere: