Die Direktion ist für die Geschäftsführung des IGE verantwortlich, soweit nicht nach Artikel 4 oder Artikel 8 Absatz 3 ausdrücklich der Institutsrat zuständig ist.
Sie erstellt jährlich den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Voranschlag.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.