172.213.1OV-EJPDFederal Council Ordinance01.01.2000Originalquelle
Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) ist die Fachbehörde des Bundes für das Messwesen.
Seine Organisation und seine Aufgaben richten sich nach dem Messgesetz vom 17. Juni 20111und dem Bundesgesetz vom 17. Juni 20112über das Eidgenössische Institut für Metrologie.
Das METAS ist in seinem Zuständigkeitsbereich zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt.