172.213.1OV-EJPDFederal Council Ordinance01.01.2000Originalquelle
Das BJ stellt eine rasch funktionierende internationale Rechtshilfe in Straf‑, Verwaltungs‑, Zivil- und Handelssachen sicher und entscheidet über Rechtshilfeersuchen, Auslieferungen, Überstellungen sowie über die stellvertretende Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Es kann zu diesem Zweck direkt mit ausländischen Vertretungen und Behörden im In- und Ausland kommunizieren, auch mittels diplomatischer Noten.
Es ist zuständig für die Durchführung des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust vom 27. November 20081.
Es wirkt als Zentralstelle für die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof gemäss dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof vom 22. Juni 20012.
Es wirkt als Zentralbehörde des Bundes im Bereich der internationalen Kindesentführungen, des internationalen Kindes- und Erwachsenenschutzes, der internationalen Adoptionen, der internationalen Alimentensachen und der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen.