172.215.1OV-EFDFederal Council Ordinance01.03.2010Originalquelle
Die Pensionskasse des Bundes PUBLICA führt für die Arbeitgeber nach Artikel 4 des PUBLICA-Gesetzes vom 20. Dezember 20061die berufliche Vorsorge durch.
Ihre Stellung, ihre Aufgaben, ihre Zuständigkeiten sowie ihre Organisation richten sich nach dem PUBLICA-Gesetz.