172.215.1OV-EFDFederal Council Ordinance01.03.2010Originalquelle
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie nimmt ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetzgebung selbstständig und unabhängig wahr.
Sie unterstützt durch ihre Prüfungen und Beratungen:
den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Bundesverwaltung;
das Parlament in seiner Oberaufsicht über die Verwaltung und die Rechtspflege.
Sie sorgt mit der Prüfung des Finanzhaushalts auf allen Stufen des Vollzuges des Voranschlags für ein ordnungsgemässes, rechtmässiges und wirtschaftliches Finanzgebaren in dem ihr gesetzlich zugewiesenen Kontrollbereich.
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