In diesem Reglement bedeuten:
- elektronischer Rechtsverkehr : sämtliche Übermittlungen, ungeachtet ihrer Bezeichnung und ihres formellen oder materiellen Inhalts, die nicht mündlich sind, die sich auf ein Verfahren beziehen, die der Aktenführungspflicht unterliegen, und die gemäss dem anwendbaren Recht auf elektronischem Weg dem Gericht zugestellt oder von diesem an die Parteien versendet werden können;
- Gerichtsurkunde : insbesondere verfahrensbezogene Entscheide, Dispositive, Verfügungen und Mitteilungen des Bundesverwaltungsgerichts;
- elektronische Eingabe: jede Übermittlung, die eine Partei im Sinn von Buchstabe a beim Bundesverwaltungsgericht einreicht;
- anerkannte Zustellplattform : Plattformen, die gemäss der Anerkennungsverordnung Zustellplattformen vom 16. September 20141für die sichere elektronische Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren anerkannt worden sind;
- qualifizierte elektronische Signatur: eine qualifiziert elektronische Signatur gemäss dem Bundesgesetz vom 18. März 20162über die elektronische Signatur.