Eine Persönlichkeit, die ein internationales Mandat ausübt, kann ausnahmsweise in den Genuss von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen kommen, wenn:
- sie ein befristetes Mandat ausübt, das ihr von einer zwischenstaatlichen Organisation, einer internationalen Institution oder einer Staatengruppe übertragen wurde;
- sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt;
- sie während der Dauer ihres Mandats in der Schweiz wohnhaft ist und zuvor nicht in der Schweiz niedergelassen war;
- sie keine Erwerbstätigkeit ausübt; und
- ihr Aufenthalt in der Schweiz für die Erfüllung ihres internationalen Mandats erforderlich ist.