195.11V-ASGFederal Council Ordinance01.11.2015Originalquelle
(Art. 16 Abs. 1 ASG)
Auslandschweizerinnen und -schweizer, die eidgenössische Referendumsbegehren oder Volksinitiativen unterzeichnen, geben auf der Unterschriftenliste ihre Stimmgemeinde und deren Kanton an.
Als Wohnort geben sie die Adresse im Ausland (einschliesslich Staat und Gemeinde) an, an die sie das Stimmmaterial zugestellt erhalten.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.