195.11V-ASGFederal Council Ordinance01.11.2015Originalquelle
(Art. 10 ASG)
Der Bund informiert die Auslandschweizerinnen und -schweizer in geeigneter Form namentlich über bevorstehende Wahlen und Abstimmungen. Er nutzt dazu insbesondere die von der Auslandschweizer-Organisation oder anderen Auslandschweizer-Institutionen herausgegebenen Zeitschriften und anderen Medien.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bietet auf seiner Webseite eine Sammlung der wichtigsten Gesetzesbestimmungen an, die die Auslandschweizerinnen und -schweizer betreffen. Es veröffentlicht zudem Verweise auf andere Webseiten mit einschlägigen Informationen, namentlich auf solche, die über das politische Leben in der Schweiz informieren.
Die Vertretungen informieren die Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie die Auslandschweizer-Institutionen in ihrem Konsularbezirk regelmässig über sie betreffende Angelegenheiten.
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