(Art. 19 Abs. 1 erster Satz ASG)
- Auslandschweizerinnen und -schweizer, die ihre politischen Rechte ausüben wollen, melden sich bei der zuständigen Vertretung entweder schriftlich oder durch persönliche Vorsprache an.
- …1
- Bei der Anmeldung geben die Auslandschweizerinnen und -schweizer an:
- den Namen und die Vornamen;
- das Geburtsdatum und den Geburtsort;
- das Geschlecht;
- die Wohnadresse;
- die letzte Wohnsitzgemeinde und, sofern davon abweichend, den letzten politischen Wohnsitz in der Schweiz;
- sämtliche Heimatgemeinden und Heimatkantone.
- Die Vertretung leitet die Anmeldung an die Stimmgemeinde weiter.2