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Art. 260b

210ZGBFederal Act01.01.1912Originalquelle
  1. Der Kläger hat zu beweisen, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist.
  2. Mutter und Kind haben diesen Beweis jedoch nur zu erbringen, wenn der Anerkennende glaubhaft macht, dass er der Mutter um die Zeit der Empfängnis beigewohnt habe.

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