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Art. 660b

210ZGBFederal Act01.01.1912Originalquelle
  1. Wird eine Grenze wegen einer Bodenverschiebung unzweckmässig, so kann jeder betroffene Grundeigentümer verlangen, dass sie neu festgesetzt wird.
  2. Ein Mehr- oder Minderwert ist auszugleichen.

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