Die Bestimmungen der Änderung vom 16. Dezember 20051betreffend die Buchführung und die Revisionsstelle gelten vom ersten Geschäftsjahr an, das mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes oder danach beginnt.
AS 2007 4791;BBl 2002 3148, 2004 3969 ↩
0 commentaries