Projekte
Neuer Chat
Korpus
Grid
Playbook
Dokumente
Verlauf
Sprache: DE
Hilfezentrum
A
Einstellungen
Loading source…
Kommentare: Art. 908 | Omnilex
Law
/
Art. 908
Art. 907
Art. 909
Art. 908
210
ZGB
Federal Act
01.01.1912
Originalquelle
Die Bewilligung wird an private Anstalten nur auf eine bestimmte Zeit erteilt, kann aber erneuert werden.
Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Anstalt die Bestimmungen, denen ihr Betrieb unterstellt ist, nicht beobachtet.
0 commentaries
Add commentary
No commentaries are available for this article yet.
ZGB · Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Zurück zum Gesetz
Art. 907
Art. 909