Zurück zum Gesetz

Art. 11

232.111MSchVFederal Council Ordinance01.04.1993Originalquelle

Die Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke beansprucht wird, sind präzise zu bezeichnen und mit der Nummer der Klasse nach dem Abkommen von Nizza vom 15. Juni 19571über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen (Nizzaer Klassifikationsabkommen) zu versehen.

Footnotes

  1. SR 0.232.112.7 , 0.232.112.8 , 0.232.112.9

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.