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Art. 52f

232.111MSchVFederal Council Ordinance01.04.1993Originalquelle
  1. Forschungskosten umfassen die Kosten für produktbezogene und für nichtproduktbezogene Forschung.
  2. Als Entwicklungskosten gelten die Kosten, die von der Produktidee bis zur Marktreife des Produkts anfallen.

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