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Art. 52j

232.111MSchVFederal Council Ordinance01.04.1993Originalquelle

Die Kosten für Hilfsstoffe brauchen den Herstellungskosten des Produkts nicht zugerechnet zu werden, wenn:

  1. die Hilfsstoffe für die Eigenschaften des Produkts von völlig untergeordneter Bedeutung sind; und
  2. die Kosten für die Hilfsstoffe in Bezug auf die Herstellungskosten des Produkts vernachlässigbar sind.

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