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Art. 52p

232.111MSchVFederal Council Ordinance01.04.1993Originalquelle
  1. Das Gesuch um internationale Registrierung oder um Änderung der internationalen Registrierung einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe, deren geografisches Ursprungsgebiet auf schweizerischem Staatsgebiet liegt, ist beim IGE einzureichen.
  2. Für die Einreichung des Gesuchs muss das Formular des Internationalen Büros der WIPO oder ein vom IGE zugelassenes Formular verwendet werden.
  3. Das Gesuch ist in französischer Sprache einzureichen.
  4. Das IGE führt für jedes Gesuch ein Aktenheft.

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