Zurück zum Gesetz

Art. 54a

232.111MSchVFederal Council Ordinance01.04.1993Originalquelle

Als Kleinsendung gilt eine Sendung, die höchstens drei Einheiten enthält und deren Bruttogewicht weniger als fünf Kilogramm beträgt.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.