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Art. 108a

291IPRGFederal Act01.01.1989Originalquelle

Der Begriff der intermediärverwahrten Wertpapiere ist im Sinne des Haager Übereinkommens vom 5. Juli 20061über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung zu verstehen.

Footnotes

  1. SR 0.221.556.1

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