Zurück zum Gesetz

Art. 142

291IPRGFederal Act01.01.1989Originalquelle
  1. Das auf die unerlaubte Handlung anwendbare Recht bestimmt insbesondere die Deliktsfähigkeit, die Voraussetzungen und den Umfang der Haftung sowie die Person des Haftpflichtigen.
  2. Sicherheits- und Verhaltensvorschriften am Ort der Handlung sind zu berücksichtigen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.