Zurück zum Gesetz

Art. 74

291IPRGFederal Act01.01.1989Originalquelle

Für die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Legitimation gilt Artikel 73 sinngemäss.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.