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Art. 81

291IPRGFederal Act01.01.1989Originalquelle

Die nach Artikel 79 und 80 zuständigen schweizerischen Gerichte entscheiden ebenfalls:

  1. über Ansprüche von Behörden, die für den Unterhalt des Kindes Vorschuss geleistet haben;
  2. über Ansprüche der Mutter auf Unterhalt und Ersatz der durch die Geburt entstandenen Kosten.

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